Schrems II: Warum Rule eine sichere und kluge Wahl ist

Alles, was Sie über Schrems II und das Datenmanagement von Rules wissen müssen

Schrems II, das Urteil, das letztes Jahr in Kraft getreten ist, bedeutet, dass es schwieriger und risikoreicher ist, amerikanische Cloud-Dienste zu nutzen. Die GDPR besagt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EU-/EWR-Raums nur dann erfolgen darf, wenn das Empfängerland ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten kann. Dies hat sich als äußerst komplex und schwer zu gewährleisten erwiesen. Nach Schrems II ist es keineswegs sicher, dass es in manchen Fällen einen legalen Weg gibt, personenbezogene Daten in den Vereinigten Staaten zu verarbeiten.

Viele für die Datenverarbeitung Verantwortliche in europäischen Ländern haben mit Entsetzen festgestellt, dass die Datenschutzbehörden entschieden haben, dass US-Kommunikationsplattformen mit der GDPR in Konflikt stehen und daher eine europäische Datenverwaltung beantragt haben. Rule ist eine schwedische All-in-One-Lösung datengesteuertes Marketing, die alle Daten kompromisslos verschlüsselt innerhalb der EU speichert. Indem Sie alle persönlichen Daten bei Rule speichern, treffen Sie eine sichere und kluge Wahl für Ihre Datenverwaltung. Indem Sie die Empfehlungen von Rule befolgen, stellen Sie außerdem sicher, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind, was die Speicherung personenbezogener Daten für Ihr E-Mail-Marketing und digitale Kommunikation.

Was ist Schrems II?

Sowohl Schrems I als auch II sind nach dem österreichischen Rechtsanwalt und Aktivisten Maximilian Schrems benannt. Schrems war der Ansicht, dass Facebook in Irland nicht das Recht hatte, seine persönlichen Daten an die Vereinigten Staaten zu übermitteln, da das Massenüberwachungssystem dieses Landes gegen die Datenschutzgesetze der Europäischen Union verstieß. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das Abkommen – bekannt als Safe Harbor – das Unternehmen (nicht nur Facebook) für die transatlantische Datenübermittlung nutzten, nicht gültig war. Das Urteil wurde Schrems I genannt.

Safe Harbor wurde 2016 durch das Handelsabkommen Privacy Shield (der Schutzschild für den Schutz der Privatsphäre in der EU) ersetzt. Der digitale Verkehr zwischen der EU und den USA konnte somit relativ ungehindert ablaufen. Unternehmen in den Vereinigten Staaten konnten sich beim US-Handelsministerium melden und bekannt geben, dass sie die Anforderungen des Privacy Shield erfüllen. Am 16. Juli 2020 verkündete der Europäische Gerichtshof, dass das EU-US Privacy Shield-Abkommen keinen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten bietet, wenn diese in die USA übermittelt werden. Der zweite juristische Kreuzzug von Maximilian Schrems hat also erneut gewonnen und das Urteil wird daher Schrems II genannt.

Schrems II

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Eines ist klar, wenn es um Schrems II geht: Seit letztem Jahr kann sich ein Unternehmen oder eine andere Person, die für personenbezogene Daten verantwortlich ist, nicht auf ein Privacy-Shield-Abkommen berufen, wenn personenbezogene Daten aus der EU in den USA verarbeitet werden. Dies wurde für ungültig erklärt. Standardvertragsklauseln können ergänzt werden, aber diese bieten keine universelle Garantie, dass sie in Bezug auf gdpr gültig sind.

Da der Europäische Datenschutzausschuss noch keine endgültigen Empfehlungen als Leitfaden für die Anwendung von Schrems II angenommen hat, ist es für schwedische und andere europäische Unternehmen besonders kompliziert und schwierig, sich auf die neuen Richtlinien zu beziehen. Es ist daher Aufgabe der für personenbezogene Daten verantwortlichen Person, dafür zu sorgen, dass ihre Lieferanten und eventuelle Unterauftragnehmer gdpr einhalten – was sich als nicht ganz einfach erwiesen hat.

Es gibt keine Funktion oder Lösung für Ihre digitale Kommunikation, die Sie bei den amerikanischen Akteuren finden können, die Ihnen in der Rule-Plattform fehlen. Wenn Sie sich für Rule als Komplettlösung für Ihre Datenverwaltung und Kommunikation entscheiden, müssen Sie keine Zeit und Ressourcen aufwenden, um eine genehmigte Datenspeicherung zu gewährleisten, sondern können sich darauf verlassen, dass diese über Rule vorschriftsmäßig verwaltet wird.

about rule

Viele schwedische Unternehmen nutzen amerikanische Cloud-Dienste

Schrems II gilt für alle Unternehmen, die aus dem einen oder anderen Grund beabsichtigen, personenbezogene Daten aus der EU in Drittländern zu verarbeiten. Sie müssen zum Beispiel nicht lange suchen, um ein schwedisches Unternehmen zu finden, das die Cloud-Dienste eines amerikanischen Unternehmens nutzt. Das Schrems II-Urteil besagt, dass die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten aktiv gegen für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche vorgehen müssen, die ohne rechtliche Unterstützung personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln. Die Behörde für den Schutz der Privatsphäre hat damit begonnen, Ermittlungen gegen schwedische Unternehmen einzuleiten. Den Beschwerden zufolge haben die Unternehmen auch nach dem Schrems-II-Urteil personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten übermittelt. Da dies verheerende Folgen für die Unternehmen haben kann, die „erwischt“ werden, ist es äußerst wichtig, die Anbieter zu überprüfen, mit denen Sie zusammenarbeiten und die Daten in die USA übermitteln, und sich die Frage zu stellen: Ist diese Lösung absolut notwendig oder ist es klüger und sicherer, einen anderen Anbieter zu wählen, der die Daten innerhalb der EU sicher aufbewahrt – was dann auch die Risiken eines möglichen Urteils beseitigt.

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